Wichtige Hinweise
- Mautabschnitte dürfen nur mit einer gültigen Straßenbenutzungsgenehmigung benutzt werden, d.h. die E-Vignette ist vor Befahren des Mautabschnittes zu erwerben. Wird die
E-Vignette innerhalb der Gültigkeitsdauer erworben, beginnt die Gültigkeit immer zum Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Stunde/Minute). Gutgläubige Straßenbenutzer, die versehentlich in das gebührenpflichtige Straßennetz einfahren, haben ab der Einfahrt 60 Minuten Zeit, eine Straßenbenutzungsgenehmigung zu erwerben. - Falls Sie mehrere E-Vignetten auf einmal kaufen möchten, achten Sie bitte auf die korrekte Eingabe von Datum und Uhrzeit für jede Fahrt (Straßenbenutzung).
- Zur Vermeidung einer unberechtigten Straßenbenutzung stellen Sie sicher, dass Sie beim Kauf immer das Fahrzeugkennzeichen, das Länderkennzeichen, die Fahrzeugkategorie und die Gültigkeitsdauer auf dem Kontrollabschnitt überprüfen.
- Für den Fall des elektronischen Erwerbs der Straßenbenutzungsgenehmigung dient die Bestätigungsnachricht als Kaufnachweis.
- Wir empfehlen Ihnen, den Kontrollabschnitt und/oder die Bestätigungsnachricht nach dem Kauf für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer der E-Vignette aufzubewahren.