Sie können mit einer Ersatzparkgebühr belegt werden, wenn Sie auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz keinen Parkschein gekauft haben, der gekaufte Parkschein abgelaufen ist oder wenn der gekaufte Parkschein nicht vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht wurde.
Wie bezahle ich die Ersatzparkgebühr?
Informationen über die Zahlung der Gebühr finden Sie im Abschnitt Zahlungsmethoden.
Kann ich in Raten bezahlen?
Falls Sie nicht in der Lage sind, den gesamten Betrag auf einmal zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag in Raten zu begleichen. Die Raten sind nicht mit Zinsen oder anderen Gebühren verbunden. Wenn Sie an dieser Zahlungsmethode interessiert sind, wählen Sie bitte +49 872 15 06 97 0 und einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen alle Informationen zu dieser Zahlungsmethode geben.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich unsere Auftraggeber das Recht vorbehalten, die Bedingungen für die Zahlung in Raten gemäß dem Gesetz festzulegen.
Ich habe die Ersatzparkgebühr bereits bezahlt
Ich habe die Geldbuße bereits bezahlt, nachdem ich den 1. Brief erhalten hatte. Warum erhalte ich immer wieder Briefe von UAI?
Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass die Briefe, die Sie erhalten, sich nicht auf einen weiteren Vorgang beziehen. Sie können die Briefe unter Berücksichtigung von Aktenzeichen, U-Aktenzeichen number, Fotos, Zeitpunkt der Kontrolle, Ort, Betrag usw. vergleichen. Wenn Sie Unterschiede zwischen diesen Dokumenten feststellen, bestehen höchstwahrscheinlich mehre Vorgänge in unserem System. In dieser Situation empfehlen wir Ihnen, uns so schnell wie möglich anzurufen und sicherzustellen, dass Sie die Zahlung vor Ablauf der Frist vornehmen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie die Zahlung getätigt haben, aber keinen Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben haben, so dass die Zahlung nicht einem bestimmten Fall zugeordnet werden konnte. In diesem Falle sollten Sie uns den Zahlungsnachweis vorlegen. Danach wird unsere Buchhaltung versuchen, die Zahlung zu identifizieren und auf Ihren Vorgang einzubuchen.
Häufige Fragen
In jeder Benachrichtigung, die wir Ihnen senden, haben wir mindestens ein Foto beigefügt, das die Tatsache belegt, dass das vom Parkwächter ausgestellte Parkticket an Ihrem Auto angebracht wurde. Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen registriert ist, hatte die ausstellende Stelle keinen direkten Zugriff auf die Kennzeichendatenbank Ihres Landes. In diesem Zusammenhang wurde die UAI beauftragt, den Eigentümer des Fahrzeugs in dem Land zu ermitteln, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und Forderungseintreibung zu erbringen. Aus diesem Grunde nimmt die Benachrichtigung über die Nachgebühr mehr Zeit in Anspruch.
Laut Gesetz stellt die Nachgebühr keine Strafe, sondern einen Zivilanspruch dar. Aus diesem Grunde gilt die Halterhaftung und eine Fahrerermittlung ist nicht erforderlich. Informationen über den Fahrer/Nutzer, Leasing- oder Mietverträge werden von den ausstellenden Stellen nicht akzeptiert.
Wir erhalten die offiziellen Informationen über den Eigentümer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Kontrolle von der Kfz-Zulassungsbehörde, bei der das Kennzeichen registriert wurde. Da Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs waren, senden Sie uns bitte die Kopien der offiziellen Dokumente, die den Eigentümerwechsel belegen (z.B. Kaufvertrag, Abmeldebestätigung).
Wenn Sie die Nachgebühr direkt an die ausstellende Stelle bezahlt haben, bevor Sie einen Brief von der UAI erhalten haben, senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg, und wir werden ihn unserem Kunden zur Prüfung vorlegen. Wir werden Sie so bald wie möglich über den Stand Ihres Vorganges informieren.
Wenn Sie das Parkticket direkt an die ausstellende Stelle bezahlt haben, nachdem wir Ihnen den Brief geschickt haben, sind wir gesetzlich berechtigt, die Bearbeitungsgebühren zu erheben, die die Kosten für die Halterermittlung, die Kosten der Fallbearbeitung und die Postgebühren beinhalten.
Sie sollten uns einen Polizeibericht über den Vorfall vorlegen.