Zahlungsaufforderung – Parkplatzzuschlag

Ein Parkplatzzuschlag fällt an, wenn Sie keinen Parkschein auf einem kostenpflichtigen Parkplatz gekauft haben, der Parkschein abgelaufen ist oder Sie ihn falsch hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs gelegt haben.

Zahlungsinformationen

Informationen zur Tilgung Ihrer Schulden finden Sie im Abschnitt Zahlungsmöglichkeiten.

Ich habe den Parkplatzzuschlag bereits bezahlt

Ich habe den Parkplatzzuschlag bereits nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung bezahlt. Warum erhalte ich neue Aufforderungen von der UAI?

Wenn Sie ohne gültigen Parkschein mehr als einmal auf einem kostenpflichtigen Parkplatz geparkt haben, wird Ihnen die zusätzliche Parkgebühr mehrfach in Rechnung gestellt. Bitte überprüfen Sie den Inhalt der Zahlungsaufforderungen, insbesondere das Prüfdatum, den Ort und die Belegnummern. Unter verschiedenen Belegnummern registrierte Fälle gehören zu unterschiedlichen Prüfungsdaten.

Bitte überprüfen Sie auch die Einzelheiten Ihrer Zahlung, die Richtigkeit der Kontonummer des Empfängers und ob die korrekte Belegnummer und Kfz-Kennzeichen in der Aufforderungsspalte angegeben sind. Senden Sie die Bankbestätigung, welche die Zahlung bestätigt, zur Überprüfung an unseren Kundendienst.

Häufige Fragen

Allen unseren Aufforderungen liegt das Foto bei, das belegt, dass die vom Prüfer ausgestellte Zahlungsaufforderung des Zuschlags an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wurde.

Durch die Nutzung des kostenpflichtigen Parkens entsteht ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis. Der durch Nichtzahlung der Gebühr erhobene Zuschlag ist eine zivilrechtliche Forderung. Aufgrund der geltenden Gesetzgebung ist der Fahrzeugnutzer verpflichtet, den Zuschlag zu zahlen, für den der Name des Fahrzeugnutzers nicht erforderlich ist.

Zum Zeitpunkt der Prüfung erhalten wir offizielle Fahrzeugnutzerdaten von der Kfz-Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde. Falls Sie zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht mehr Nutzer des Fahrzeugs waren, senden Sie uns bitte eine Kopie der offiziellen Dokumente, die den Eigentümerwechsel belegen (z. B. Kaufvertrag, Zulassungsformular des Fahrzeugs) zur Überprüfung.

Wenn Sie den Zuschlagsbetrag direkt an die ausstellende Stelle gezahlt haben, bevor Sie unser Schreiben erhalten haben, senden Sie uns bitte einen Zahlungsnachweis, um den Fall zu prüfen.

Wenn Sie den Zuschlag nach Erhalt unserer Zahlungsaufforderung direkt an die ausstellende Stelle gezahlt haben, müssen Sie die Verwaltungsgebühr bezahlen, entsprechend der Zuschlagsvalidierung welche die Kosten für die Fahrzeugnutzeridentifikation, Datenverarbeitung und Porto umfasst.

Bitte senden Sie uns zur Überprüfung des Falles die Polizeianzeige zu, welche den Diebstahl nachweist, um den Fall zu überprüfen.

Ausstellende Stellen

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