Ungültige ungarische Autobahnvignette

Mautstraßen in Ungarn können nur mit einer gültigen E-Vignette benutzt werden. Um eine unbefugte Benutzung der Straße zu vermeiden, überprüfen Sie bitte immer die Richtigkeit der auf dem Kontrollzettel angegebenen Kennzeichen, Nummernschild, Steuerklasse und Gültigkeitsdauer.

Auch wenn Sie Ihre Straßenzulassung geändert haben, war die Genehmigung zum Zeitpunkt der Kamerakontrolle möglicherweise nicht gültig. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die möglichen Gründe dafür.

Ungültige E-Vignette

In welchen Fällen kann die Vignette ungültig sein?
  • Die Gültigkeitsdauer der Vignette ist abgelaufen oder hat noch nicht begonnen: Bitte überprüfen Sie, ob Zeit, Datum, Stunde und Minute der Kontrolle in den auf der E-Vignette angegebenen Gültigkeitszeitraum fallen. Grundsätzlich muss die Vignette vor der Einfahrt in den mautpflichtigen Straßenabschnitt erworben werden. Ist dies nicht geschehen, muss der Kauf der Vignette innerhalb von maximal 60 Minuten nach Einfahrt in den Abschnitt erfolgen. Erfolgte die Kontrolle außerhalb des Gültigkeitszeitraums, wurde der Zuschlag rechtswirksam erhoben. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Forderung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu begleichen. Wenn Sie mehrere Benachrichtigungen von uns erhalten haben, besuchen Sie bitte den Abschnitt „Maximieren“.
  • Falsches Kennzeichen oder Ländercode: Das Kennzeichen oder der Ländercode auf dem Bestätigungsschein oder der Bestätigungsnachricht stimmt nicht mit dem tatsächlichen Kennzeichen oder Ländercode des Fahrzeugs überein. Im Falle einer falschen Registrierungsnummer von maximal 3 Zeichen oder im Falle eines falschen Ländercodes ist es möglich, die falsch registrierten Daten durch Zahlung der entsprechenden Verwaltungskosten zu korrigieren. Das Verfahren ist innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung möglich. Weitere Informationen zum Vignettenkorrekturverfahren finden Sie im Abschnitt Korrektur.
  • Falsche Klasse: Die Preisklasse des Fahrzeugs ist anhand der amtlichen Angaben in der Fahrerlaubnis zu ermitteln. Beim Kauf einer falschen Gebührenklasse, wird eine Differenzgebühr erhoben. Weitere Informationen zu den E-Vignetten-Klassen finden Sie unter folgender Link.
  • Kreisvignette: Wenn Ihr Fahrzeug eine Jahresgenehmigung für einen bestimmten Kreis hat, Sie diese aber in diesem Kreis, zwischen den in der Verordnung festgelegten Punkten nicht benutzen (z. B. wenn Sie das mautpflichtige Straßennetz eines anderen Kreises benutzen), wird in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Korrektur

Die Korrektur E-Vignette ist in folgenden Situationen möglich:

• Das auf der E-Vignette eingetragene Kennzeichen enthält maximal 3 falsche Zeichen.
• Der auf der elektronischen Vignette angezeigte Ländercode weicht von dem auf der Zulassungsbescheinigung angezeigten Ländercode ab.
• Auf der E-Vignette wurden das Kfz-Kennzeichen (mit bis zu 3 verschiedenen Zeichen) und das Nummernschild falsch erfasst.

Regeln für die Durchführung des Korrekturverfahrens:
  • Im Falle einer falschen Registrierungsnummer oder eines falschen Ländercodes kann die korrekte Registrierungsnummer oder der richtige Ländercode innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung registriert werden.
  • Während des Verfahrens müssen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und eine Kopie des Überprüfungsscheins oder eine Kopie der Bestätigungsmitteilung, die den Kauf des Rechts bestätigt, zur Verfügung gestellt werden. Fehlen die Unterlagen oder werden sie nicht rechtzeitig übermittelt, kann das Korrekturverfahren nicht durchgeführt werden.
  • Die Berichtigung ist kostenpflichtig und kann nach Zahlung der Verwaltungsgebühr vorgenommen werden. Über die Verwaltungsgebühr wird eine Aufforderung ausgestellt. Wird die Verwaltungsgebühr nicht oder verspätet gezahlt, kann keine Berichtigung vorgenommen werden.

 

Haben Sie die E-Vignette nicht aufbewahrt?

Unser Unternehmen hat keinen Zugang zum ungarischen Vignettensystem, daher können wir Ihnen keine Kopie der Vignette zur Verfügung stellen. Um eine Kopie der Vignette zu erhalten, müssen Sie sich direkt an den Verkäufer wenden, bei dem Sie die E-Vignette gekauft haben. Sie können Ihre Anfrage auch elektronisch an die Verkaufsstelle senden, dabei hilft unser Formular. Die nachstehende interaktive Karte dient zur Identifizierung der Verkaufsstellen.

Karte mit Vignettenanbietern

Kontaktdaten der wichtigsten Vignetten-Verkaufsstellen

Mol: ugyfelszolgalat@mol.hu, office@molaustria.at
OMV: info.hungary@omv.com
SHELL: info-hu@shell.com, shell20941@shellstationen.at

Maximieren

Wird demselben Fahrzeugnutzer für dasselbe Fahrzeug mehr als einmal die unerlaubte Benutzung der Straße vorgeworfen, kann der Fahrzeugnutzer die Maximierung der Zuschlagspflicht bis zur Zustellung des ersten Zuschlagszahlungsbescheids in Höhe von zwei Fällen verlangen.

In diesem Fall sind zwei reduzierte Nachgebühren inkl. UAI Gebühren, anstatt aller Nachgebühren zu bezahlen.

Regeln für das Maximierungsverfahren:

  • Innerhalb von 75 Tagen nach Erhalt des ersten Mitteilungsschreibens kann der Fahrzeugnutzer das Maximierungsverfahren schriftlich beantragen. Der schriftliche Antrag kann elektronisch oder postalisch an unser Unternehmen übermittelt werden. Bitte geben Sie in Ihrem schriftlichen Antrag Ihr Kfz-Kennzeichen, die Belegnummer und Ihren Maximierungswunsch an. Unser Formular hilft Ihnen bei der Beantragung dieses Verfahrens.
  • Der Antrag wird innerhalb von 30 Tagen geprüft und der Fahrzeugnutzer wird über das Ergebnis informiert.
  • Die Frist für die Zahlung von Forderungen für eine maximierte Summe (2 Fälle) beträgt 30 Tage ab Erhalt der Zahlungsaufforderung.
  • Bei rechtzeitiger Zahlung werden Beträge, die den Höchstbetrag überschreiten, storniert.
  • Wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, wird dies so behandelt, als ob der Antrag nicht eingereicht worden wäre, in welchem Fall alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Fall aktiv bleiben.
  • Die Anwendung kann die Fälle umfassen, in denen das Überprüfungsdatum vor dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung liegt.

Bei Fragen zum Maximierungsverfahren steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.

Vorteilhaftes Zuschlagszahlungsverfahren (Zuschlagsamnestie)

Wenn für den gleichen Fahrzeugnutzer für dasselbe Fahrzeug mehrfach Zuschläge erhoben werden, kann der Fahrzeugnutzer einen Antrag auf Ermäßigung der wegen unerlaubter Straßenbenutzung erhobenen Zuschläge für die letzten 180 Tage vor Antragstellung stellen. Für diesen Zeitraum gelten zuvor nicht gezahlte Zuschläge durch rechtzeitige Zahlung ermäßigter Zuschläge als entrichtet. Die Entscheidung auf Grund des Antrags lässt die Rechtsgrundlage vor dieser Frist entstandener Ansprüche unberührt.

Regeln für das Verfahren der bevorzugten Zahlung von Zuschlägen (Zuschlagsamnestie):

  • Die Höhe des ermäßigten Zuschlags beträgt das Sechsfache des für das Fahrzeug geltenden Grundzuschlags. In diesem Fall müssen Verwaltungskosten für zwei Fälle bezahlt werden.
    • Der Antrag wird innerhalb von 30 Tagen geprüft und der Fahrzeugnutzer wird über das Ergebnis informiert.
  • Die Zahlungsfrist für die ermäßigten Zuschläge beträgt 30 Tage ab Mahnung. Vom Antrag betroffene Zuschlagsreklamationen können als bezahlt gelten durch fristgerechte Zahlung der ermäßigten Zuschläge. Wenn die Zahlungsfrist überschritten ist, bleiben alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Fall aktiv.

Häufige Fragen

Ausführliche Informationen zu den häufigsten möglichen Gründen für die Ungültigkeit der ungarischen Autobahnvignette finden Sie im Abschnitt Ungültige ungarische Autobahnvignette.

Im Falle eines falschen Kennzeichens – bis zu maximal 3 Zeichen – und/oder einer falschen Angabe des Zulassungslandes kann die korrekte Nummer des Kennzeichens und/oder des Zulassungslandes innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung gegen Zahlung der Berichtigungs- und Verwaltungsgebühr registriert werden. Verwaltungsgebühr für die Korrektur von Zeichenfehlern, die sich aus dem Austausch der Zeichen „0“ und „O“, der Zeichen „Ü“ und „UE“, der Zeichen „Ö“ und „OE“ und der Zeichen „1“ und „I“ ergeben, wird nicht verrechnet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Korrekturen.

Die Korrektur des noch nicht abgelaufenen Jahresrechts kann nur in einem der Kundendienstbüros der NÚSZ Zrt. erfolgen, die Korrektur des abgelaufenen Jahresrechts kann gemäß dem oben Beschriebenen erfolgen.

In diesem Fall können Sie innerhalb von 75 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch schriftlichen Antrag ein Verfahren zur bevorzugten Zahlung der Zusatzgebühr (Amnestie der Zusatzgebühr) einleiten. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, werden bei fristgerechter Zahlung des Sechsfachen des Zuschlags und des Zweifachen der Verwaltungskosten die aufgrund der am Tag des Antrags und in den letzten 180 Tagen festgestellten unerlaubten Straßenbenutzung erhobenen Zuschläge als bezahlt berücksichtigt. Die Entscheidung auf Grund des Antrags lässt die Rechtsgrundlage vor dieser Frist entstandener Ansprüche unberührt. Das Verfahren kann auf das gleiche Fahrzeug des gleichen Fahrzeugnutzers angewendet werden.

Zum Zeitpunkt der Prüfung erhalten wir offizielle Fahrzeugnutzerdaten von der Kfz-Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde. Falls Sie zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht mehr Nutzer des Fahrzeugs waren, senden Sie uns bitte eine Kopie der offiziellen Dokumente, die den Eigentümerwechsel belegen (z. B. Kaufvertrag, Zulassungsformular des Fahrzeugs) zur Überprüfung.

Die Zahlungsaufforderung des Zuschlags ist als mitgeteilt betrachtet, am Tag der versuchten Mitteilung, es sei denn, der Empfänger weigert sich, sie anzunehmen. Wenn die Mitteilung erfolglos war, weil die Aufforderung an den Absender zurückgesendet wurde mit dem Vermerk „wurde nicht gesucht„, „der Empfänger ist an einen unbekannten Ort umgezogen“ oder „weggezogen” von der Anschrift, dem Wohnort, der Unterkunft oder dem Sitzes des Empfängers, gilt das Dokument bis zum Beweis des Gegenteils am zwanzigsten Tag ab dem Datum der Mitteilung als zugestellt. Der Empfänger wird innerhalb von acht Werktagen benachrichtigt, dass die Annahme der Mitteilung festgestellt wurde.

Wenn Sie die Aufforderung nicht erhalten haben, aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, können Sie innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum, an dem Sie von der Annahme der Mitteilung Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 150 Tage nach der Annahme der Mitteilung, Widerspruch einlegen, in welchem Sie glaubhaft mit Dokumenten belegen können, dass Sie die Aufforderung nicht erhalten haben, aus Gründen, die sich Ihrer Kontrolle entziehen. Wird dem Antrag stattgegeben, kann eine Nachfrist von 60 Tagen gesetzt werden.

Bitte übersenden Sie uns zur Prüfung des Sachverhalts die polizeiliche Anzeige, die den Tatbestand des Kennzeichendiebstahls oder -missbrauchs belegt, sowie den polizeilichen Beschluss oder den Abschluss zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens.

Gemäß der ITM-Verordnung 45/2020 erhöht sich der Zuschlagsbetrag nach Ablauf der 60-tägigen Zahlungsfrist, ohne dass der Betrag gezahlt wurde. Eine Zahlung über 60 Tage hinaus gilt als verspätete Zahlung, die nach dem Gesetz mit einer zusätzlichen Gebührenerhöhung verbunden ist. In diesem Fall kann der Fall erst nach vollständiger Zahlung des erhöhten Betrags abgeschlossen werden.

Bei Zahlungsschwierigkeiten haben Sie die Möglichkeit, die Schuld in Raten ohne Zinsen zu tilgen. Die Schulden können nach Genehmigung in Raten bezahlt werden, bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an unseren Kundendienst.

Wenn Sie einen mautpflichtigen Straßenabschnitt an mehreren Tagen ohne gültige Genehmigung benutzt haben, wird die zusätzliche Gebühr für die Anzahl der Kalendertage gemäß geltendem Recht erhoben. Bitte prüfen Sie den Inhalt der Zahlungsaufforderungen, insbesondere Prüfdatum, Ort und Belegnummer. Unter verschiedenen Belegnummern registrierte Fälle gehören zu unterschiedlichen Prüfungsdaten.

Bitte überprüfen Sie auch die Einzelheiten Ihrer Zahlung, die Richtigkeit der Kontonummer des Empfängers und ob die korrekte Belegnummer und Kfz-Kennzeichen in der Aufforderungsspalte angegeben sind. Senden Sie die Bankbestätigung, welche die Zahlung bestätigt, zur Überprüfung an unseren Kundendienst.

Wenn Sie durch eine Aufforderung unseres Unternehmens über die unbefugte Nutzung der Straße informiert wurden und die für die oben genannten Verfahren erforderlichen Unterlagen nach Erhalt unserer Benachrichtigung bei NÚSZ Zrt eingereicht haben, sind Sie verpflichtet, die Verwaltungsgebühr zu zahlen, welche die Identifizierungskosten des Fahrzeugnutzers, Datenverarbeitung, Fallbearbeitung und Portokosten abdeckt. Das Gesetz und der Vertrag mit der NÚSZ Zrt berechtigen unser Unternehmen zur Kostenerstattung.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben und die Zulassungsbescheinigung nicht mehr besitzen, können Sie eine Kopie davon oder eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der zuständigen Zulassungsbehörde anfordern.

Pro Kennzeichen und Kalendertag darf höchstens einmal ein Zuschlag erhoben werden. Wenn Sie ohne gültige Erlaubnis an verschiedenen Tagen fahren, wird der Zuschlag pro Kalendertag berechnet.

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