Wenn Sie zu diesem Abschnitt navigieren, haben Sie höchstwahrscheinlich einen Brief von uns erhalten. Der Grund dafür ist entweder, dass Sie die Maut für die Benutzung der gebührenpflichtigen ungarischen Autobahnen nicht bezahlt haben, oder dass die E-Vignette zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gültig war.
Ungültige E-Vignette
Was könnten die Gründe dafür sein, dass eine E-Vignette zum Zeitpunkt der Kontrolle ungültig ist?
- Die E-Vignette ist abgelaufen oder die Gültigkeit hat noch nicht begonnen – Sie sollten überprüfen, ob der Zeitpunkt der Kontrolle, Datum und Uhrzeit, innerhalb der auf der E-Vignette angegebenen Gültigkeitsdauer lag. Laut Gesetz* haben Sie ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den gebührenpflichtigen Straßenabschnitt 60 Minuten Zeit, um eine gültige E-Vignette zu kaufen. Wenn die Kontrolle außerhalb des Gültigkeitsbereichs stattfand, kann es sein, dass Sie der Ersatzmaut unterliegen. In diesem Falle empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag aus unserem Brief vor Ablauf der 60-Tages-Frist zu begleichen. Sollten Sie mehrere Benachrichtigungen von uns erhalten haben, besuchen Sie bitte den Abschnitt Maximierung section
- Fehlerhaftes Kennzeichen – Das amtliche Kennzeichen auf dem Kontrollabschnitt oder in der Bestätigungsmeldung weicht vom amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs ab. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie das Korrekturverfahren in Anspruch nehmen. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Korrektur.
- Falsche Fahrzeugkategorie – Sie haben eine E-Vignette für eine andere Fahrzeugkategorie erworben. In solchen Situationen kann Ihnen eine Zusatzgebühr oder eine Differenzgebühr auferlegt werden. Für weitere Informationen über die unterschiedlichen Kategorien der E-Vignette besuchen Sie bitte den folgenden link.
- Falls das Fahrzeug über eine Jahresgenehmigung für ein bestimmtes Komitat verfügt, aber nicht zwischen den in der Verordnung genannten Knotenpunkten eingesetzt wird (z. B. auf dem mautpflichtigen Straßennetz eines anderen Komitates), kann eine Zusatzgebühr erhoben werden.
Korrektur
Die E-Vignetten-Korrektur findet Anwendung in den folgenden Situationen:
- Falls das auf der E-Vignette registrierte Kennzeichen nicht mehr als 3 fehlerhafte Zeichen enthält *Korrektur kann auch in den Fällen angewendet werden, in denen sowohl das Kennzeichen als auch das Länderkennzeichen fehlerhaft eingegeben wurden. Blockfehler können nicht geändert werden
- Falls sich das auf der E-Vignette angegebene Länderkennzeichen von dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Länderkennzeichen unterscheidet
errorBEACHTEN Sie bitte
- Für die Korrektur eines Kennzeichens, die notwendig wurde aufgrund der Verwechslung der Zeichen ‚0‘ (Null) und ‚O’/ ‚Ü‘ und ‚UE‘ wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Ihr Antrag, Ihr Anruf oder Ihre E-Mail hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fristen in Ihrem Zahlungsaufforderungsschreiben. Auch dann nicht, wenn Sie Dokumente eingereicht haben. Versäumen Sie daher bitte nie die in den Zahlungsaufforderungen angegebenen Zahlungs- und Einreichungsfristen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen in der 1. Zahlungsaufforderung.
- Korrektur kann auch in den Fällen angewendet werden, in denen sowohl das Kennzeichen als auch das Länderkennzeichen fehlerhaft eingegeben wurden. Blockfehler können nicht geändert werden (z.B. BH 07 UAI in 07 BH UAI).
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschluss dieses Verfahrens sind:
- Kontaktaufnahme und Zusendung der Kopie der E-Vignette, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Ihres Fahrzeuges und der Vollmacht (falls Sie nicht Gegenstand der Geldbuße sind) innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum, an dem Sie unsere erste Benachrichtigung erhalten haben.
- Die Bezahlung, der in der Korrekturrechnung angegebenen Bearbeitungsgebühr für die Korrektur innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.
Ich bin nicht mehr im Besitz der E-Vignette
Unser Unternehmen hat keinen Zugang zum Vignettensystem. Deshalb können wir keine Vignettenkopie für Sie beschaffen. Trotzdem ist die Verkaufsstelle in der Lage, eine Kopie zur Verfügung stellen. Hierfür ist es nicht notwendig, dem Geschäft, in dem Sie diese gekauft haben, einen Besuch abzustatten. Sie können eine E-Mail an die Verkaufsstelle mit dem ausgefüllten Antragsformular ausgefüllten Antragsformular senden . Bitte überprüfen Sie die folgende interaktive Karte mit den ungarischen E-Vignetten-Verkaufsstellen, um die Verkaufsstelle zu identifizieren und nach Überprüfung der Liste der Kontaktdaten mit dieser in Kontakt zu treten.
Suchen nach dem Kontakt der E-Vignetten-Verkaufsstelle
Hauptverkaufspunkte
MOL
Ungarn
Österreich
OMV
Ungarn
SHELL
Ungarn
Nickelsdorf
IBUSZ
Ungarn
Maximimierung
Wenn Sie mehr als zwei Zahlungsbescheide für mehrfache unbefugte Benutzung der gebührenpflichtigen Straßen erhalten haben, können Sie von der Maximierung der Bußgelder Gebrauch machen. Hierfür sollten bestimmte Vorgaben gemäß der Mautverordnung 36/2007 erfüllt sein: *Im Gegensatz zur bisherigen Regelung kann der Eigentümer oder der Betreiber die Maximierung der Bußgelder mehr als einmal im Kalenderjahr beantragen.
- Das Kontrolldatum der letzten unbefugten Benutzung der gebührenpflichtigen Straße lag vor Eingang der ersten Zahlungsmitteilung des ersten Vorganges.
- Der schriftliche Antrag hat innerhalb von 75 Kalendertagen nach Erhalt der ersten Zahlungsmitteilung des ersten Vorganges per Post oder E-Mail bei der UAI vorzuliegen.
- Der Antrag wird von der NUSZ Zrt. innerhalb von 30 Tagen geprüft und die Entscheidung wird dem Antragsteller mitgeteilt. m Falle der Annahme muss der Antragsteller die Beträge der ersten beiden Vorgänge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung bezahlen.
Falls diese Kriterien erfüllt sind, werden die anderen Vorgänge automatisch abgeschlossen.
Für weitere Informationen zur Maximierung kontaktieren Sie uns kontaktieren Sie uns bitte.
Wichtige Informationen
- Das Widerspruchsrecht ist innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Zahlungsmitteilung auszuüben. Ihr Antrag, Ihr Anruf oder Ihre E-Mail hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fristen in Ihrem Zahlungsaufforderungsschreiben. Auch dann nicht, wenn Sie Dokumente eingereicht haben. Versäumen Sie daher bitte nie die in den Zahlungsaufforderungen angegebenen Zahlungs- und Einreichungsfristen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen in der 1. Zahlungsaufforderung.
- Nach ungarischem Recht stellt diese Ersatzmaut keine Strafe, sondern einen Zivilanspruch dar. Aus diesem Grunde gilt die Halterhaftung und eine Fahrerermittlung ist nicht erforderlich.
- Informationen über den Fahrer/Nutzer, Leasing- oder Mietverträge werden von der ausstellenden Stelle (NUSZ Zrt.) nicht akzeptiert.
- Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur mit dem Fahrzeughalter über den Fall kommunizieren. Wenn Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind, können wir den Fall nur dann mit Ihnen klären oder bearbeiten, wenn Sie uns eine vom Eigentümer unterzeichnete schriftliche Vollmacht vorlegen, mit der er Sie beauftragt, den Fall in seinem Namen zu klären.
- Ausstellende Stelle: Nationale Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs – AG – NEMZETI ÚTDÍJFIZETÉSI SZOLGÁLTATÓ ZRT. (NUSZ Zrt.).
- Einschlägige Gesetzgebung: Verordnung Nr. 36/2007 (III. 26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr (GKM) über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen.
Verordnung Nr. 37/2007. (III. 26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr (GKM) über die mautpflichtigen Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen. - ür weitere Informationen zu den ungarischen Vorschriften bezüglich der Benutzung gebührenpflichtiger Straßen können Sie den folgenden Link aufrufen.
http://maut-tarife.hu/articles/article/e-vignette-information-und-kauf
Häufige Fragen
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Ungültige E-Vignette.
Das Korrekturverfahren kann in dieser Situation nur in einem der Kundendienstbüros der NUSZ Zrt. durchgeführt werden. Um sich mit der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistung-AG in Verbindung zu setzen, klicken Sie bitte auf den folgenden link.
Wir erhalten die offiziellen Informationen über den Eigentümer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Kontrolle von der Kfz-Zulassungsbehörde, bei der das Kennzeichen registriert wurde. Da Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs waren, senden Sie uns bitte die Kopien der offiziellen Dokumente, die den Eigentümerwechsel belegen (z.B. Kaufvertrag, Abmeldebestätigung).
Gemäß Abschnitt 7/A,(8) der Mautverordnung 36/2007 gilt der Einschreibebrief als am Tag des Zustellversuchs als zugegangen, wenn der Adressat die Entgegennahme der Mitteilung verweigert hat. Wenn die Zustellung daran scheiterte, dass die Sendung von der Wohnadresse, dem Wohnort oder der Einschreibadresse des Empfängers mit dem Vermerk „Post nicht abgeholt“, „Empfänger ist an unbekannte Adresse umgezogen“ oder „ausgezogen“ an den Absender zurückgeschickt wurde, gilt das Dokument bis zum Beweis des Gegenteils als am fünften Werktag nach dem Tag des Zustellversuchs als zugegangen. Nachdem der Absender von der vermuteten Zustellung Kenntnis erlangt hat, hat er den Empfänger innerhalb von acht Werktagen durch eine einfache Postsendung davon in Kenntnis zu setzen und ihn über die Regeln für Einwendungen gegen die vermutetete Zustellung zu informieren.
Sie sollten uns einen Polizeibericht über den Vorfall vorlegen.
The 60 days payment period after which the amount is increased is clearly established by the Toll Decree 36/2007.
Wenn/Falls/Sollten Sie den ersten Antrag nach Ablauf der Frist bereits bezahlt haben, sind wir gesetzlich berechtigt, die Differenz einzuziehen. Der Vorgang kann erst abgeschlossen werden, wenn der gesamte angeforderte Betrag eingegangen ist.
Per E-Mail einen von der Bank ausgestellten Zahlungsnachweis senden, der bescheinigt, dass die Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto abgebucht wurde wurde. Erst nach Überprüfung des Zahlungsbeleges, sind wir in der Lage, den Vorgang abzuschließen.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie von dieser Zahlungsmethode profitieren. Weitere Informationen zu Ratenplänen finden Sie im folgenden Abschnitt.
Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass die Briefe, die Sie erhalten, sich nicht auf einen weiteren Vorgang beziehen. Sie können die Briefe unter Berücksichtigung von Aktenzeichen, NUSZ-ID-Nr., Fotos, Zeitpunkt der Kontrolle, Ort, Betrag usw. vergleichen. Wenn Sie Unterschiede zwischen diesen Dokumenten feststellen, bestehen höchstwahrscheinlich mehre Vorgänge in unserem System. In dieser Situation empfehlen wir Ihnen, uns so schnell wie möglich anzurufen und sicherzustellen, dass Sie die Zahlung vor Ablauf der Frist vornehmen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie die Zahlung getätigt haben, aber keinen Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben haben, so dass die Zahlung nicht einem bestimmten Fall zugeordnet werden konnte. In diesem Falle sollten Sie uns den Zahlungsnachweis vorlegen. Danach wird unsere Buchhaltung versuchen, die Zahlung zu identifizieren und auf Ihren Vorgang einzubuchen.
In der Regel teilt uns die NUSZ Zrt. die Abwicklung dieser Verfahren mit. Dieser Prozess kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, und deshalb erhalten Sie weiter Briefe von uns. In dieser Situation sollten Sie uns die von der NUSZ Zrt. zu Ihrem Vorgang ausgestellten Dokumente zukommen lassen.
Falls Sie die angeforderten Dokumente direkt bei der ausstellenden Stelle eingereicht haben, nachdem Sie den 1. Brief von der UAI erhalten haben, sind wir laut Gesetz und unserem Vertrag mit der NUSZ Zrt. berechtigt, Bearbeitungsgebühren zu erheben, die die Kosten für die Halterermittlung, die Kosten der Fallbearbeitung und die Postgebühren beinhalten.
Wenn Sie das Fahrzeug vor einiger Zeit verkauft haben und keine Kopie des Dokuments besitzen, können Sie diese bei der Kfz-Zulassungsbehörde erhalten.
Die wegen unerlaubter Straßenbenutzung erhobene Geldbuße wird nach Kennzeichen erhoben, jedoch nicht mehr als eine Geldbuße im Laufe eines Kalendertages. Die Geldbuße wegen unerlaubter Straßenbenutzung wird einmalig fällig, wenn mehrere aufeinanderfolgende unerlaubte Straßenbenutzungen festgestellt werden, wenn zwischen der ersten und der letzten an verschiedenen Kalendertagen erfolgten Feststellung nicht mehr als 60 Minuten vergangen sind und an keinem der Tage der ersten und der letzten Feststellung durch die Mauterhebungsorganisation eine weitere unerlaubte Straßenbenutzung festgestellt wurde.